Programm

Das AUGE/UG Programm

Das AUGE/UG Programm – Kurz und bündig

Unsere wichtigsten Forderungen und Positionen „Kurz und bündig“ und alphabetisch geordnet (von A wie „Abfertigung“ bis W wie „Wohnen“) zusammengefasst:

Abfertigung | Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt | ArbeitnehmerInnenrechte | Arbeitszeitverkürzung | Arbeitsrecht | Betriebsräte, Mitbestimmung | Bildung, BildungskontoDatenschutz im Betrieb, Digitalisierung | Europa | Familie | Finanzmärkte, Finanzmarktinstitutionen | Gesundheit, Sozialversicherung | Gleichstellung | Grundsicherung, Mindestsicherung | Integration, Migration | Kinderbetreuung/elementarer Bildungsbereich | Klima- und Umweltschutz | Lehre | Leiharbeit | Löhne und Gehälter | Menschen mit Behinderung | Öffentliche Unternehmen | Öffentlicher Verkehr | Pensionen | Praktika | Schule | Solidarische ÖkonomieSoziale Dienste, Pflege | Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen | Steuerpolitik | Teilzeit | Universitäten | Wirtschaftspolitik | Wohnen

Abfertigung

  • Erhöhung des gesetzlichen Beitragssatz zur Abfertigung von 1,53 % auf 2,5 % der Bruttoentgeltsumme
  • Zugriff auf die angesparte Abfertigung auch im Falle von Selbstkündigung, Entlassung und unberechtigtem Austritt sowie in Falle der Inanspruchnahme einer Karenz (Sabbatical, Bildungskarenz …)
  • Möglichkeit der Überführung der Ansprüche aus der Abfertigung neu in eine „Bundesmitarbeitervorsorgekasse“ analog zur „Bundesschatzpension“

Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt

  • Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 bis 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens sowie Verlängerung der Bezugsdauer. Sockelung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle.
  • Nein zu Hartz IV auf österreichisch! Keine Abschaffung der Notstandshilfe, kein Zugriff auf die Ersparnisse und Wohnungen arbeitsloser Menschen.
  • Prinzip der Freiwilligkeit bei AMS-Maßnahmen. Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation, insbesondere auf Umschulung bei verunmöglichter Berufsausübung.
  • Keine Sperre des Arbeitslosengeldes bei Nichtannahme eines Jobs oder einer AMS-Maßnahme bzw. bei Selbstkündigung. Überarbeitung der Zumutbarkeitsbestimmungen zugunsten der Arbeitssuchenden, keine Vermittlung in prekäre Jobs.
  • Einrichtung einer unabhängigen, weisungsungebundenen Arbeitslosenanwaltschaft als Interessenvertretung der Arbeitssuchenden gegenüber dem AMS
  • Mehr Mut zu „experimenteller“ Arbeitsmarktpolitik
  • Aufstockung der Mittel für jugendliche Arbeitslose, WiedereinsteigerInnen, ältere und Langzeitarbeitslose. Wiederaufnahme der Aktion 20.000.
  • Ausreichendes Angebot an Deutschkursen, Kompetenzchecks und beruflichen Orientierungshilfe
  • Faire Arbeitsbedingungen für TrainerInnen, die im Auftrag des AMS arbeiten. Die Förderpraxis des AMS darf nicht zu unsicheren, prekären Beschäftigungsverhältnissen führen und muss qualitativ hochwertige Kurse sicherstellen!

ArbeitnehmerInnenrechte

  • Arbeitsverträge generell in schriftlicher Form
  • Schluss mit All-In-Verträgen für „alle“ – All-In-Verträge nur noch für Führungskräfte und SpitzenverdienerInnen
  • Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Stellungnahme zu betrieblichen Bedingungen wie Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und Arbeitsplatzgestaltung
  • Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte bei Umweltfragen am Arbeitsplatz
  • Stärkere Verankerung des Mitbestimmungsinstruments Soziales Audit in Unternehmen
  • Aufwertung der Betriebsversammlung als demokratisches Mitbestimmungsorgan (Informations- und Anhörungspflicht im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen, Umstrukturierungen …)
  • Mehr Mitsprache bei Auswahl und Wahl von Führungskräften, z.B. durch Einbindung der Belegschaft bei Erstellung des Anforderungsprofils, bei Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren sowie über verpflichtende Hearings und regelmäßige Bewertungen von Führungskräften
  • Recht auf Ablehnung von Arbeiten die Umwelt und Gesundheit gefährden
  • Schutz von „whistle blowern“, die z.B. betriebliche Produktionsprozesse publik machen die Umwelt und Gesundheit gefährden

Arbeitszeitverkürzung

  • Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen Richtung 30-Stunden-Woche und einer entsprechenden Aufstockung der Belegschaft
  • Nein zu 12-Stunden-Arbeitstag und zu 60-Stunden-Arbeitswoche! Die volle Mitbestimmung von Kollektivverträgen und Betriebsräten bei Arbeitszeitregelungen muss wiederhergestellt werden.
  • Rechtsanspruch auf längere berufliche Auszeiten in bestimmten Lebenslagen (Bildungskarenz, Sabbatical, Betreuungs- und Pflegekarenz) und zur Burn-Out-Prävention
  • Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (Bildungsteilzeit, Kinderbetreuung, Pflege) – mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle
  • Gesetzliche Begrenzung von Überstunden
  • Verteuerung von Überstunden – steigende Beiträge zu Arbeitslosen- und Krankenversicherung für jede zusätzlich geleistete Überstunde
  • Verpflichtete Personalaufstockung bei dauerhaft, über längere Zeiträume anfallende Überstunden

Arbeitsrecht

  • Modernisierung des ArbeitnehmerInnenbegriffs um atypisch Beschäftigte ins Arbeitsrecht zu integrieren – etwa über eine stärkere Betonung der wirtschaftliche Abhängigkeit zur Begründung der ArbeitnehmerInneneigenschaft
  • Ausdrückliche Aufnahme von Crowd-WorkerInnen bzw. arbeitnehmerInnenähnlichen Beschäftigungsverhältnisse in den ArbeitnehmerInnenbegriff und ins Arbeitsrecht
  • Vereinheitlichung des ArbeitnehmerInnenbegriffs hinsichtlich einer rechtlichen Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten, wobei jeweils die günstigsten Regelungen zu übernehmen sind, es also zu keiner Verschlechterung kommen darf.
  • Abschaffung der anachronistischen Entlassungsgründe bei ArbeiterInnen
  • Ausdrückliche Übernahme der „einvernehmlichen Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses“ ins Arbeitsrecht inklusive zwingender Informationspflicht von BetriebsrätInnen
  • Ausweitung des Angehörigen-/Ehepartnerbegriffs im Arbeitsrecht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sowie die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mitgebrachten Kinder und Stiefkinder (auch bei gesetzlichen Regelungen zur Familienhospiz und der Entgeltfortzahlung bei Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin).
  • Ausbau der Möglichkeit der Verbandsklage, ÖGB und AK sollen das Recht bekommen, ohne „eigene Betroffenheit“ und ohne individuell betroffenen Kläger die Einhaltung von Arbeits- und Sozialrecht einklagen zu können

Betriebsräte, Mitbestimmung

  • Stärkung der wirtschaftlichen Mitbestimmung – Vetorecht bei Ausgliederungen, Gewinnverwendung, Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen etc. um Verhandlungen erzwingen zu können
  • Ausweitung der Stimmrechte des Betriebsrats bei Wahl der Unternehmensleitung sowie des/der Aufsichtsratsvorsitzenden inklusive eines Vetorechts bei Bestellung des Managements (Vorstands) um Verhandlungen erzwingen zu können
  • Erweiterung des Katalogs der zustimmungspflichtigen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen (z.B. Frauenförderpläne, Leistungslöhne, Zielvereinbarungen, Leiharbeit …)
  • Sicherstellung betriebsrätlicher Informations- und Mitbestimmungsrechte auch in kleineren Betrieben
  • Stärkung der Informations- und Mitbestimmungsrechte von Europäischen BetriebsrätInnen
  • Neue Vertretungsstrukturen von ArbeitnehmerInnen bei gemeinsamen Interesse aber unterschiedlichen Unternehmen (z.B. Standortbetriebsrat in Einkaufszentren oder Clusterbetriebsrat)
  • Volle Einbeziehung atypisch Beschäftigter in die betriebliche Interessenvertretung
    Schließung von Gesetzeslücken betriebsrätlicher Mitbestimmung (z.B. Universitäten)
    Kündigungsschutz auch für ErsatzbetriebsrätInnen
  • Härtere Strafen für Unternehmen, die Betriebsratsgründungen verhindern
  • Keine Abschaffung der Jugendvertrauensräte
  • Einrichtung überbetrieblicher Technologie-Beratungsstellen, die in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeiterkammern für BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen Expertise bei betrieblichen Umstrukturierungsprozessen zur Verfügung stellen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten und konkrete Unterstützung und Hilfe leisten, um den Strukturwandel im Sinne der ArbeitnehmerInnen sozial verträglich zu gestalten.

Bildung, Bildungskonto

  • Einrichtung eines Bildungskonto mit Rechtsanspruch auf Bildung, Weiterbildung, berufliche Umorientierung und Qualifikation bei Arbeitslosigkeit und Bezug einer Mindest- bzw. Grundsicherung, mehrstufig und mehrgliedrig (Recht auf Beratung, Recht auf Nachholen einer schulischen/beruflichen Ausbildung – Pflichtschule, Lehre, Recht auf Qualifikation und Weiterbildung, Recht auf berufliche Auszeit)
  • Recht auf Bildungskarenz – also sozial und finanziell (Arbeitslosengeld, Grundsicherung) abgesicherte, zeitlich berfristete berufliche Auszeiten mit Rückkehrrecht im Umfang von insgesamt 5 Jahren über den ganzen Erwerbsverlauf (ab dem 19. Lebensjahr, Erstanspruch nach fünf Jahren Berufstätigkeit) hinweg
  • Recht auf zeitlich befristete Bildungsteilzeit (mit Rückkehrrecht zu Vollzeit) bei Inanspruchnahme einer Bildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme
  • Einrichtung eines überbetrieblichen „Solidaritäts- und Qualifizierungsfonds“, finanziert aus Unternehmenssteuern (z.B. Zuschlag zu Körperschaftssteuer) zur Finanzierung von Beschäftigungs-, Bildungs-, Qualifikations- und Umschulungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen aus Branchen, die von Digitalisierung und Klimakrise besonders stark betroffen sind.

Datenschutz im Betrieb, Digitalisierung

  • Abseits von der Forderungen die im Rahmen der DSGVO bereits umgesetzt wurden, fordern wir noch folgende konkrete Maßnahmen zu betrieblichen Datenschutz:
  • betrieblicher Datenschutzbeauftragter ab 20 Beschäftigten, wenn personenbezogene MitarbeiterInnen- und KundInnendaten verarbeitet werden.
  • Über die jetzt schon bestehenden Mitbestimmungsbefugnisse hinaus gehende verpflichtende Einbindung und Mitsprache des Betriebsrates vor Einführung betrieblicher Datenverarbeitungssystemen inklusive dem Recht auf Beratung mit externen Experten.
  • Einrichtung überbetrieblicher Technologie-Beratungsstellen, die in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeiterkammern für BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen Expertise bei betrieblichen Umstrukturierungsprozessen zur Verfügung stellen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten und konkrete Unterstützung und Hilfe leisten, um den Strukturwandel im Sinne der ArbeitnehmerInnen sozial verträglich zu gestalten.
  • Förderung von Plattform-Genossenschaften (Platform Cooperatism) die den NutzerInnen oder AnbieterInnen von Dienstleistungen selbst gehören
  • Ausdrückliche Aufnahme von Crowd-WorkerInnen bzw. arbeitnehmerInnenähnlichen Beschäftigungsverhältnissen in den ArbeitnehmerInnenbegriff und ins Arbeitsrecht

Europa

  • gemeinsame, verpflichtende soziale Standards auf hohem Niveau
  • Schutz öffentlicher Dienstleistungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge im Rahmen europäischer und internationaler Verträge
  • Aufstockung der Mittel der Europäischen Sozialfonds
  • keine vertraglich verpflichtende Umsetzung von Strukturreformen (z.B. bei Kollektivverträgen, Pensionen, Gesundheit und öffentlichen Diensten) unter dem Vorwand der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Schluss mit der ruinösen Austeritätspolitik – stattdessen Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage in Europa sowie ein EU-weites Investitionsprogramm in erneuerbare Energien, Infrastruktur, soziale Dienste und den ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystems
  • Stopp dem Steuerwettlauf nach unten – Kampf gegen Steueroasen in- und außerhalb der EU
  • Stärkung der EU-Eigenmittel (z.B. Kerosinsteuer, Finanztransaktionssteuer)
    Möglichkeit der billigeren Refinanzierung von Krisenländern bei ESM (z.B. über Eurobonds) und EZB – keine Auflagen im Rahmen von „Rettungsmaßnahmen“ die auf Sozialabbau, Lohndruck und Abbau von Arbeitsrechten abzielen
  • Strenge Regulierung der Finanzmärkte sowie ein Verbot hochriskanter Finanzmarktprodukte, Trennung von Investment- und Geschäftsbanken
  • Nein zu Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA, JEFTA oder TISA, die soziale, ökologische, demokratische, rechtsstaatliche und arbeitsrechtliche Standards bedrohen und sozial wie ökologisch wünschenswerte Entwicklungen und Maßnahmen zu verhindern suchen!

Familie

  • für ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (80 % des Letztbezugs, maximal 2.000 Euro/Monat, mindestens Grundsicherung), Förderung partnerschaftlicher Aufteilung
  • Recht auf ein Vatermonat innerhalb der ersten 2 Monate nach Geburt
  • Verlängerung der Behaltefrist bei beruflichen Wiedereinstieg auf zumindest ein halbes Jahr
  • Umschichtung von Mitteln der Familienförderung von Geldleistungen zu Sachleistungen (Kinderbetreuungs-/-bildungseinrichtungen)
  • Keine Familien- bzw. Haushaltsbesteuerung bei Einkommen
  • Finanzierung des Familienlastenausgleichfonds auf Wertschöpfungsbasis
  • Nein zum Familienbonus – jedes Kind muss gleich viel wert sein!
  • Keine Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder
  • Keine Kürzung der Mindestsicherung für Kinder aus armen Familien

Finanzmärkte, Finanzmarktinstitutionen

  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer – solange diese nicht umgesetzt
  • Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
  • Strenge Regulierung des Derivatehandels (Besitz eines Derivates nur bei vorliegen eines Grundgeschäfts, Verbot von Leerverkäufen, Verbot von gebündelten Derivatformen …)
  • Verbot von Leerverkäufen
  • Strenge Zulassungskriterien für Finanzmarktprodukten – Stärkung der Finanzmarktaufsicht
  • Verbot von Finanzmarktprodukten bzw. Handelsaktivitäten die hochriskant sind und volkswirtschaftliche Schäden verursachen können
  • Kein Marktzugang für Hedgefonds, die Sitz in Steueroasen haben
    Volle Transparenz bei Fonds – Offenlegung von Eigentümerstruktur sowie Unternehmensmodell
  • strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
  • strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (volle Transparenz aller Zweckgesellschaften im In- und Ausland)
  • Effektive Begrenzung des Größenwachstums von Banken, Möglichkeiten der Restrukturierung auf ein volkswirtschaftlich erträgliches Niveau – keine Bank darf „too big to fail“ sein
  • Keine Bankenrettung ohne scharfe Auflagen (volkswirtschaftliche Relevanz des Instituts, Rettung nur von Geschäftsbanken, Begrenzung Managergehälter, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, Beschränkung bzw. Verbot von Boni)

Gesundheit, Sozialversicherung

  • Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage: Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkommen sowie Einkommen aus Vermietung, Verpachtung, Lizenzen, Patenten. Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung. sind einige zentrale Forderungen zum Datenschutz bereits umgesetzt
  • Vereinheitlichung der Leistungen der Krankenversicherungen auf ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Angebot. Ausweitung des Angebots (z.B. Psychotherapie, Sehbehelfe, Zahnspangen)
  • keine Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsleistungen.
  • Niederschwellige, von Kommunen und Krankenkassen betriebene, bedarfsorientierte und dezentral organisierte Sozial- und Gesundheitszentren in bzw. nahe Ballungszentren als Gesundheitseinrichtungen, die flexibel auf einen regionalen Bedarf eingerichtet bzw. angepasst werden können. Diese Zentren sollen eine Ergänzung zum niedergelassenen Ärztebereich darstelle, Krankenanstalten entlasten und Lücken schließen.
  • Nein zur Sozialversicherungsreform der Regierung, die eine kalte Enteignung der Versicherten darstellt, Selbstbehalte vorsieht und die Selbstverwaltung durch die Versicherten aushebelt!
    Nein zu den Einsparungen bei der AUVA auf Kosten der Versicherten, Krankenkassen und Beschäftigten
  • Wiederherstellung der Selbstverwaltung und Demokratisierung der Krankenkassen durch Direktwahl der VertreterInnen der Selbstverwaltung durch die Versicherten selbst – Arbeitgeber raus aus den Selbstverwaltungsgremien!
  • Nein zur Drei-Klassen-Medizin – Es muss das Prinzip: Gleiche Beiträge, gleiche Leistungen gelten, keine Nivellierung des Leistungsangebots nach unten

Gleichstellung

  • Verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen inklusive Länder, Gemeinden und deren ausgegliederte Einrichtungen/Unternehmen.
  • Mehr Transparenz in Einkommensberichten (Herausrechnung Überstunden, Verteilung von Teilzeit …). Bei Vorliegen von Einkommensunterschieden verpflichtende Analyse und Maßnahmen zur Vermeidung. Bei Nichtaktivität sind finanzielle Sanktionen zu verhängen (Strafzahlungen, Ausschluss auf öffentlicher Auftragsvergabe etc.)
  • Verpflichtende Gleichbehandlungsbilanzen, z.B. im Rahmen betrieblicher Nachhaltigkeitsberichte.
  • Bindung von öffentlichen Aufträgen und Förderungen sind an positive Gleichbehandlungsbilanzen und innerbetriebliche Frauenförderung – bei negativer Gleichbehandlungsbilanz sind verpflichtende Frauenförderpläne vorzulegen.
    Gesetzlich verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen sowie in Sozialpartnergremien
  • Frauenförderpläne als erzwingbare Betriebsvereinbarungen – damit diese notfalls auch auf gesetzlichem Wege durchgesetzt werden können
  • Kein Kürzungen bei Frauenberatungseinrichtungen und Maßnahmen zur Gewaltprävention für Frauen! Stattdessen deutliche finanzielle und pesonelle Aufstockung des Frauenbudgets und der Mittel für Fraueneinrichtungen.

Grundsicherung, Mindestsicherung

  • Umwandlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine solidarische bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle, die jedem/r zusteht, der/die
    • über kein oder kein ausreichend hohes Einkommen verfügt und seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat
    • keinen zumutbaren Job findet, sich in einer schwierigen individuellen Lebenslagen befindet, die keine Aufnahme einer Erwerbsarbeit zulässt (Krankheit, Burn-Out …) oder eine berufliche Auszeit (Bildungskarenz, Sabbatical, Pflegekarenz) in Anspruch genommen hat
  • Infrastrukturelle Grundsicherung: Garantierter Rechtsanspruch auf Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Bildung, Gesundheitsversorgung sowie auf Aus- und Weiterbildung sowie Beratung und Betreuung
  • Rechtsanspruch auf Bildung, Qualifikation, Beratung und Betreuung
  • Keine Vermögensverwertung bei einem zeitlich befristeten Bezug einer Grundsicherung in spezifischen Lebenslagen (berufliche Umorientierung, familiäre Krise, Krankheit …) oder bei Inanspruchnahme einer Karenz
  • Deutliche Anhebung der Vermögensverwertungsgrenze bei Bezug einer Grundsicherung in einer Notsituation – stattdessen Einführung einer umfassenden, allgemein Vermögenssteuer.
  • Einrichtung einer unabhängigen, weisungsungebundenen Sozialanwaltschaft die ggf. bei der Durchsetzung sozialer Ansprüche und des Rechtsanspruchs auf Grundsicherung hilft.

Integration, Migration

  • Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – wer in Österreich lebt, muss hier auch legal arbeiten dürfen
  • Herausnahme des Familiennachzugs aus der Einwanderungsquote, eigenständiger Aufenthaltstitel unabhängig vom Partner/von der Partnerin
  • Humanitäres Bleiberecht für AsylwerberInnen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten und noch keinen gültigen Aufenthaltstitel im Rahmen ihres Asyl-/Fremdenrechtsverfahrens erhalten haben
  • Möglichkeit für AsylwerberInnen, eine Lehre aufnehmen zu dürfen, humanitäres Bleiberecht für Lehrlinge mit abgewiesenem Asylstatus mit der Möglichkeit auf Verlängerung nach Abschluss der Lehre
  • Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen
  • Unbedingtes Bleiberecht für Jugendliche, Kinder und deren Familien
  • Rechtssicherheit für binationale Familien und Partnerschaften
  • Regelmäßige Legalisierungskampagnen für illegalisiert Arbeitende um diesen den Zugang zu legalem Aufenthalt und legaler Beschäftigung zu ermöglichen.
  • Arbeits- und soziale Rechte auch für illegalisiert Arbeitende, gesicherter Aufenthalt für Illegalisierte für die Dauer arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren
  • Einrichtung von Kompetenzzentren zur Anerkennung von Qualifikationen von ZuwanderInnen
  • Ausreichend Deutschkurse und Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Asylberechtigte und AsylwerberInnen

Kinderbetreuung/elementarer Bildungsbereich

  • Flächendeckender Ausbau ganztägiger und -jähriger, qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungs-/-bildungseinrichtungen
  • Ausreichende Finanzierung des Ausbaus elementarer Bildungseinrichtung durch Bund, Länder und Gemeinden
  • Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Verpflichtender, kostenloser Kindergarten ab dem fünften Lebensjahr.
  • Bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Ausstattung, Gruppengrößen und Öffnungszeiten ebenso wie für Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Bezahlung der ElementarpädagogInnen.
  • Deutliche finanziellle Aufwertung von Berufen im elementaren Bildungsbereich

Klima- und Umweltschutz

  • für eine sozial-ökologische Steuerreform: Steuern auf nichterneuerbare, fossile und umweltschädigende Energieträger erhöhen (z.B. Einführung einer CO 2 Steuer), Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlasten („Ökobonus“ als Steuerentlastung oder Geldzahlung, Unterstützung bei Umstieg auf erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung …).
  • Abbau von umweltschädigenden Subventionen wie z.B. Abschaffung des Dieselprivilegs, Einführung einer Kerosinsteuer, …
  • Umgestaltung der Wohnbauförderung, Förderung von Neubauten nur auf Passiv- bzw. Niedrigstenergiestandard
  • Sanierungsoffensive für Altbauten, Schulen und öffentliche Gebäude.
  • Gezielte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zu effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme
  • Öffentlich unterstützte Energiesparprogramme, Energieberatung und Umstiegshilfen insbesondere für einkommensschwache Haushalte
  • ein Ökostromgesetz das langfristig sichere Investitionen für Ökostromerzeuger sicherstellt und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt statt behindert
  • besondere Förderung und Unterstützung von Energiegenossenschaften und BürgerInnenkraftwerken als Modelle der Demokratisierung der Energiegewinnung
  • Städtische Begrünungsoffensiven gegen „Urban-Heat-Islands“ durch Fassaden- und Dachbegrünung, „Schienenrasen“, vermehrte Baumpflanzungen
  • Förderung von Recycling, Urban Mining und anderer Formen der Rückgewinnung, Wiederverwertung und Nutzung bereits verarbeiteter Rohstoffe zur Schonung von natürlichen Ressourcen und Abfallvermeidung
  • Ausbau innerstädtischer Radnetze und – verbindungen, Öffi-Ausbau und Beschleunigung, innerstädtische Dieselfahrverbote, Begrenzung des innerstädtischen Autoverkehrs z.B. durch City-Mautsysteme, Ausbau Öffi-Verbindungen für PendlerInnen, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung …
  • Klares Nein zu Standortentwicklungsgesetz, Standortanwaltschaft und zu einem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung. Keine Aushebelung von Umweltrechten, Umwelt- und Naturschutz über ein Durchpeitschen von Großprojekten. Klima vor Profite!
  • Keine Schwächung von Umwelt-NGO im Rahmen von UVP-Verfahren
  • Nein zu Bau und Weiterverfolgung klimaschädigender Gross- bzw Prestigeprojekte wie Dritte Piste, Lobau- und  Waldviertelautobahn oder Tempo 140
  • Für eine Klima- und Energiestrategie mit verbindlichen Zielen, Zeitplänen und Massnahmen zum Klimaschutz und einer ausreichenden Budgetierung

Lehre

  • Einrichtung eines überbetrieblichen, von allen Unternehmen finanzierten Lehrlingsfonds, aus dem die betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung (mit)finanziert wird – als Lastenausgleich zwischen Betrieben die ausbilden und jenen, die nicht ausbilden
  • eine breiter angelegte, umfassende Lehrausbildung (z.B. über Modulsysteme, Lernen in unterschiedlichen Betrieben oder Ausbildungsverbünde)
  • Überprüfung der Ausbildungsqualität der Betriebe. Einführung einer verpflichtenden Ausbildungsdokumentation, damit Lehrlinge überprüfen können, ob die vorgegebenen Ausbildungsinhalte auch tatsächlich erlernt werden.
  • Eine unabhängige Instanz, an die sich Lehrlinge bei Konflikten bzw. Unsicherheiten (z.B. hinsichtlich Inhalt und Umfang der Ausbildung) wenden können um Unterstützung zu erhalten. Diese Instanz muss auch berechtigt sein, Ausbildungsbetriebe zu überprüfen.
  • Keine Kürzung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten, Ausreichende Finanzierung und ein niederschwelliges Angebot an Bildungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Beschäftigungsmaßnahmen für junge MindestsicherungsbezieherInnen und Jugendliche ohne Bildungsabschluss
  • Rechtsanspruch auf Lehre mit Matura

Leiharbeit

  • Gesetzliche Festlegung des Anteils an Leiharbeitskräften auf 5 % der Stammbelegschaft , die Zulassung von Leiharbeit in einem Betrieb ist an eine zustimmungspflichtige Betriebsvereinbarung zu knüpfen. Von dieser gesetzlichen Regelung kann nur branchenweise über Kollektivverträge abgewichen werden, wobei der LeiharbeiterInnenanteil auch dann 7 % nicht übersteigen darf.
  • 10%iger Prekaritätszuschlag auf Einkommen von LeiharbeiterInnen, zu leisten vom Beschäftiger, da insbesondere LeiharbeiterInnen in Krisenzeiten zuallererst abgebaut werden.
  • Gesetzliche Verpflichtung, bei dauerhafter Ausschöpfung der Maximalquote an Leiharbeitskräften über ein Kalenderjahr hinaus die Stammbelegschaft aufzustocken
  • Ausweisung von Leiharbeit als Personalkosten

Löhne und Gehälter

  • für eine gesetzlich und/oder kollektivvertraglich garantierte Lohnuntergrenze von 1.750 Euro/Monat (10 Euro/Stunde)
  • für einen Einkommensschutz bei Teilzeit – Mindesteinkommen bei Teilzeit Euro 787,-/Monat.
  • Deutliche finanzielle Aufwertung von Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Umweltberufen
  • Keine Nulllohnrunden
  • mehr Transparenz in die gewerkschaftliche Lohnpolitik: Forderungen auf den Tisch, regelmäßige Mitgliederbefragungen und Urabstimmungen zu Lohnabschlüssen
  • Stärkung unterer Einkommensgruppen durch prozentuale Lohnerhöhungen und Erhöhung durch fixe Mindestbeträge (z.B. + 2,5 %, mindestens 75 Euro)
  • Eine solidarische Lohnpolitik, die sich an Inflation und gesamtwirtschaftlicher Produktivitätsentwicklung orientiert und den verteilungsneutralen Spielraum ausreizt

Menschen mit Behinderung

  • Rechtsdurchsetzung des Gleichstellungsanspruchs: neben Schadenersatz auch verpflichtende Aufforderung zur Unterlassung der Diskriminierung bzw. Anordnung zu Handlung
  • Erhöhung der „Behindertenausgleichstaxe“
  • Recht auf Integration: gesetzliche Verankerung eines gleichberechtigten Bildungszugangs für Menschen mit Behinderung auch nach der 9. Schulstufen
  • Keine Kürzung der Mindestsicherung bei chronisch kranken und behinderten Menschen

Öffentliche Unternehmen

  • Stopp Privatisierungen
  • Demokratisierung öffentlicher Betriebe: über Beiräte bzw. Kontrollgremien, bestehend aus EigentümerInnen, Beschäftigten, KundInnen und Gebietskörperschaften welche die Unternehmenspolitik demokratisch mitgestalten
  • Schutz öffentlicher Dienstleistungen im Rahmen internationaler Handelsverträge
  • Evaluierung bisheriger Ausgliederungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Beschäftigte, Leistungserbringung und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit
  • Umbau der ÖIAG in eine strategische Beteiligungsgesellschaft
  • Wiedergründung einer staatlichen „Pleiteholding“ zur Übernahme und Sanierung von insolvenzgefährdeten Unternehmen mit regional- bzw. beschäftigungsloser Bedeutung

Öffentlicher Verkehr

  • Billigere Jahres- und Monatskarten für alle Öffis: 365 Euro-Tickets je Bundesland, 2 x 365 Euro für ein Landesgrenzen überschreitendes 2-Länder-Ticket, 3 x 365 Euro für ein Österreichticket
  • Flächendeckender Öffi-Ausbau, verpflichtende bedarfsgerechte Mindesterschließung im ländlichen Raum
  • Einführung eines Teilzeittickets – billigere Wochen- oder Monatskarten für bestimmte, frei gewählte Wochentage – speziell für Teilzeitbeschäftigte
  • Halb-/Viertelstundentakt um bzw. in Ballungsräumen
  • Abstimmung aller Öffi-Fahrpläne
  • Anbindungspflicht von Einkaufszentren und Gewerbezonen ans Öffi-Netz
  • Teilweise Zweckwidmung von Umweltabgaben (Mineralölsteuer, flächendeckende LkW-Maut, Vekehrserregerabgabe, Flächenverbrauchssteuer) für den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und zur Verbilligung von Fahrkarten

Pensionen

  • Einführung einer erwerbsunabhängigen Grundpension (in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes) im Alter für jede/n, um Altersarmut vorzubeugen. Damit wären insbesondere auch Frauenpensionen gestärkt und langeAusbildungszeiten bzw. prekäre Erwerbsphasen abgefedert
  • Darauf aufbauend eine öffentliche, erwerbs- und einkommensabhängige Sozialversicherungspension (Umlagesystem), nach oben gedeckelt in Höhe der maximalen ASVG-Pension.
  • Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge. Wir wollen gesetzliche Möglichkeiten schaffen, angesparte Mittel aus der privaten Vorsorge in das öffentliche Pensionssystem zu überführen. In eine „Bundesschatzpension“ oder ins Umlagesystem (freiwillige Höherversicherung um höhere Leistungsansprüche im Alter zu erwerben).

Praktika

  • Mindesteinkommen für alle Praktika (mindestens in Höhe der Grund-/Mindestsicherung), Einbindung von Praktika in Kollektivverträge
  • Beschränkung von Praktika auf die maximale Dauer von 5 Monaten
  • gesetzliche Verankerung von sozial- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards bei Praktika
  • Qualitätsstandards für Praktika (Ausbildungszweck, Ansprechperson im Betrieb, Einschulung, Feedback, Zeugnis)

Schule

  • Für die gemeinsame Schule der 6- bis 15-jährigen inklusive der neunten Schulstufe mit individueller Förderung und innerer Differenzierung in heterogenen Klassen.
  • Ausbau den Angebots an Ganztagsschulen und ganztägiger Kinderbetreuung mit entsprechendem Freizeitangebot
  • Bessere Lern- und Arbeitsbedingungen an den Schulen. Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 20 SchülerInnen/je Klasse, Verbesserung der Raumsituation und Adaptierung auf ganztägigen Bedarf, innovative Unterrichtsformen. Mehr Unterstützungspersonal (Integrations-, Stütz- und BegleitlehrerInnen, Schulsozialarbeiterinnen und SchulpsychologInnen)
  • gemeinsame, gleichwertige Ausbildung aller PädagogInnen (inkl. ElementarpädagogInnen) an einer tertiären Bildungseinrichtung

Solidarische Ökonomie

  • Förderung von Genossenschaften: erleichterter Zugang zu Darlehen, Unternehmensförderung und Beratung
  • Förderung von Betriebsübernahmen durch die Belegschaften zur Weiterführung in Selbstverwaltung (z.B. im Rahmen von Insolvenzverfahren, bzw. mangels Erben)
  • Förderung von Energiegenossenschaften im Rahmen der Energiewende
  • Bevorzugung von gemeinwohlorientierten Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen und der öffentlichen Auftragsvergabe

Soziale Dienste, Pflege

  • Her mit der Sozialmilliarde für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau sozialer Dienste, zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Behebung des eklatanten Personalnotstands
  • Deutliche finanzielle Aufwertung von Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufen
  • Bindungswirkung der Kollektivvertragsabschlüsse für öffentliche Fördergeber
  • Herausnahme sozialer Dienstleister aus dem Vergaberecht
  • Bundesweit vereinheitlichte hohe Standards und Vorgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen unter Einbeziehung der Betroffenen
  • Deutliche finanzielle Aufstockung des Pflegefonds (z.B. aus einer Erbschaftssteuer) um faire, gesetzeskonforme Arbeitsverhältnisse über professionelle Trägervereine sicher zu stellen und den künftigen Personalbedarf bei Pflege ausreichend abdecken zu können

Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen

  • Veröffentlichungspflichtige, gesetzlich standardisierte Nachhaltigkeitsberichte bzw. Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen für Kapitalgesellschaften und öffentliche Unternehmen
  • Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus NGO, Sozialpartnerschaft und Wissenschaft
  • Bindung öffentlicher Aufträge an positive Nachhaltigkeitsberichte bzw. positive Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.
  • Festlegung von Mindestkriterien/-voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen bzw. öffentliche Förderungen erhalten zu können

Steuerpolitik

  • Einführung einer allgemeinen, progressiv steigenden Vermögenssteuer auf große Vermögen (z.B. ab 500.000 Euro pro Person)
  • Reform der Grundsteuer unter Schonung von Eigenheimen und kleinen Grundstücken
  • Wiedereinführung einer reformierten, progressiv steigenden Erb- und Schenkungssteuer auf große Erbschaften und Schenkungen (Freibetrag 150.000 Euro/Person bzw. 500.000 Euro/Gesamterbschaft)
  • Schluss mit Steuerprivilegien für Privatstiftungen ( Erbersatzsteuer auf Stiftungsvermögen, volle Besteuerung der Stiftungserträge)
  • Anhebung des Spitzensteuersatzes auf bis zu 70 % ab einem steuerpflichtigen Einkommen von Euro 500.000/Jahr
  • Erhöhung der Negativsteuer (Rückerstattung SV-Beiträge in Form einer Steuergutschrift) für besonders einkommensschwache Gruppen
  • Einführung eines Ökobonus als Steuergutschrift bzw. Steuerentlastung für Privathaushalte im Rahmen einer sozial-ökologischen Steuerreform
  • Regelmäßige Anhebung der Steuerfreigrenze für Lohnsteuer- bzw. EinkommensteuerzahlerInnen zur Entlastung unterer und mittlerer EinkommensbezieherInnen
  • Umsetzung der Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene, bis dahin Wiederbelebung der Börsenumsatzsteuer
  • Reform der Unternehmensbesteuerung – Keine Senkung der KÖSt , stattdessen Finanzierung eines überbetrieblichen „Solidaritäts- und Qualifizierungsfonds“ für Beschäftigte aus von Klimakrise und Digitalisierung besonders stark betroffene Branchen aus Gewinnsteuern, Reform der Gruppenbesteuerung
  • Schließung von Steuerschlupflöchern und „Steuerfluchtrouten“ für internationale Konzerne und Vermögende, Festlegung von Mindeststeuersätze für Unternehmenssteuern in der EU
  • Umsetzung des Konzepts der „digitalen Betriebsstätte“: Große Internetunternehmen sollen ihre Steuern dort zahlen, wo sie auch ihre Umsätze bzw. Gewinne tätigen
  • Besteuerung von Umsätzen aus Werbeeinnahmen und dem Handel mit Nutzerdaten in dem Land, wo diese Umsätze getätigt werden, z.B. durch eine „Digital-“ bzw. Datensteuer
  • „Country-by-Country“-Reporting: Alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe sollen dazu verpflichtet werden, genaue Berichte über die im jeweiligen Land getätigten Umsätze und Gewinne, sowie über Beschäftigtenzahlen, Lohnsumme etc. veröffentlichen zu müssen. Gewinnsteuern sind dort zu zahlen, wo auch die Gewinne getätigt wurden.
  • Einstieg in eine sozial-ökologische Steuerreform – Einführung einer CO2-Steuer auf nichterneuerbare Energieträger, Kürzung bzw. Streichung umweltschädigender Subventionen, im Gegenzug Senkung lohnabhängiger Abgaben und Einführung eines Ökobonus als Steuergutschrift oder Transferleistung zur Entlastung der Haushalte (siehe Kapitel „Klimaschutz und Umwelt“)

Teilzeit

  • Erhöhung der Zuschläge für Mehrarbeit auf 50 %, monatliche Abrechnung
  • Bessere Rahmenbedingungen bei Teilzeit – volle Gleichstellung hinsichtlich Aus- und Weiterbildung, Aufstiegschancen, Einbindung in innerbetrieblichen Informationsfluss etc. wie Vollzeitbeschäftigte
  • Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung bei dauerhaft, über einen längeren Zeitraum hinweg getätigten Mehrstunden
  • Bevorzugte Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten im Betrieb bei ausgeschriebenen Vollzeitstellen

Universitäten

  • Keine Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren. Öffnung der Universitäten für bildungsferne Schichten (z.B. universitäre Kurssysteme für ArbeitnehmerInnen mit Lehrabschluss, stärkere Bewerbung der Studienberechtigungsprüfung).
  • Erleichterung von berufsbegleitendem Studieren (besseres Angebot an Blockseminaren, Abendveranstaltungen, Prüfungstermine außerhalb Kernarbeitszeiten). Abschaffung der Studiengebühren für berufstätige Studierende.
  • Verbesserung der Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen. Besserer Betreuungsschlüssel zwischen Studierenden und Lehrenden, Ermöglichung durchgängiger universitärer Karrieren und faire Arbeitsverhältnisse für JungwissenschafterInnen (keine Kettenverträge, Vermeidung prekärer Beschäftigungsverhältnisse). Strukturierte Karrieremöglichkeiten für das allgemeine Personal und konsequente Frauenförderung
  • Grundlegende Reform des Universitätsgesetzes (Wiederherstellung der universitären Selbstverwaltung, volle betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte für allgemeines und wissenschaftliches Personal in Uni-Gremien, Entmachtung der Uni-Räte, keine Vormachtstellung der ProfessorInnenkurie)
  • Anhebung des Budgets für tertiäre Bildung aber nachvollziehbare und transparente Dokumentation über Mitteleinsatz an Universitäten

Wirtschaftspolitik

  • Für ein Investitonspaket Bildung und Soziale Dienste – her mit der „Bildungsmilliarde“, her mit der „Sozialmilliarde“, finanziert aus vermögensbezogenen Steuern. Für eine Stärkung und den Ausbau der „Care Economy“, der institutionalisierten, professionellen und qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung bei guter Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen
  • Für eine „goldene Investitionsregel“ – öffentliche Investitionen in sozial und ökologisch nachhaltig wirkende Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste sollen aus Defiziten herausgerechnet werden können.
  • Schluss mit der ruinösen Austeritätspolitik – auch in Österreich! Die öffentlichen Haushalte müssen handlungsfähig bleiben – auf Gemeinde-, Länder- und Bundesebene.
  • Nein zu riskanten und kostspieligen PPP-Finanzierungsmodellen
  • Öffentliche Aufträge sind an hohe betriebliche Sozial-, Umwelt- und Gleichstellungsstandards zu binden – Best- statt Billigstbieterprinzip bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Forcierung des sozial-ökologischen Umbaus unseres Industriesystems – Ökologisierung des Steuersystems, Förderung erneuerbarer Energien, Hebung von Energiesparpotentialen, Förderung des Umstiegs auf Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern, Förderung „sanfter“, umweltfreundlicher Mobilität, Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und Infrastruktur etc.
  • Eine Wirtschaftspolitik die Vollbeschäftigung, Humanisierung der Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Stärkung der demokratischen Institutionen, Verteilungsgerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zum Ziel hat – und entsprechende Instrumente zur Erreichung dieser Ziele einsetzt. Wachstum darf kein Selbstzweck sein.

Wohnen

  • Zweckwidmung der Wohnbauförderung und Rückflüsse wieder zur Schaffung neuen Wohnraums und Althaussanierung – Ökologisierung der Wohnbauförderung (Baustandard Niedrigstenergie- bzw. Passivhausstandard)
  • Aufstockung des Konjunkturprogramms Wohnen – Vorrang für sozialen Wohnbau und geförderte Mietwohnungen
  • Bei Umwidmungen in Bauland sind zumindest die Hälfte für „gemeinnützigen“, geförderten Wohnbau zweckzuwidmen um leistbaren Wohnraum zu schaffen
  • „Baurecht statt Verkauf“ in Ballungsräumen – statt kommunale Grundstücke zu verkaufen, sollen zeitlich befristete Baurechtsverträge an Bauträger für sozialen Wohn- und Städtebau vergeben werden
  • Klare Mietzinsobergrenzen bei privaten Mieten – Schluss mit dem Wildwuchs an Zu- und Abschlägen
  • Betriebskosten: Keine Überwälzung von Grundsteuer sowie Verwaltungs- und Versicherungskosten, die nicht unmittelbar MieterInnen verursachen.
  • Eindämmung von Befristungen (z.B. nur, wenn es sachlich gerechtfertigte Gründe gibt)
  • Meldepflicht für leerstehende Wohnungen und maximal zulässige zeitliche Obergrenzen für Leerstand
  • Keine Maklerkosten für MieterInnen – Maklerkosten sollen VermieterInnen tragen
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